ASTRID MÖNNIKES
Information-Beratung-Unterstützung 
für Eltern mit Kindern, die eine Behinderung haben


Pflegegrad

Pflegebedürftigkeit/ Pflegegrad

Seit der Pflegereform hat sich einiges, auch zum Vorteil für Kinder mit Behinderung, verändert. 

Leider ist der Begriff der Pflegebedürftigkeit immer noch irreführend, da er häufig nur mit körperlicher Pflegebedürftigkeit und/ oder mit Senioren in Verbindung gebracht wird.
Dabei geht es um den erhöhten Unterstützungsbedarf, den ein Kind aufgrund seiner Behinderung  im Vergleich zu Gleichaltrigen, von den Eltern benötigt.  

Je nachdem wie hoch dieser Unterstützungsbedarf in den folgenden Bereichen ist, ergibt sich ein entsprechender Pflegegrad:

1. Bewegung (Mobilität)
2. Denken und Sprechen (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten)
3. Verhalten (Verhaltensweisen und Psychische Problemlagen)
4. Selbstversorgung (Essen, Körperpflege etc.)
5. Umgang mit der Krankheit und Medikamenten (Umgang mit krankheitsspezifischen/ therapiebedingten Anforderungen
6. Den Tag planen und mit anderen Menschen in Kontakt treten (Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte)

Der Pflegegrad gibt somit den Unterstützungsbedarf an. 
Es gibt fünf Pflegegrade. 

Je nach Pflegegrad stehen folgende Leistungen zur Verfügung:

Pflegegrad 1-5:
> Entlastungsbetrag (125,00 € monatlich)
> Pflegehilfsmittelpauschale (bis zu 40,00 € monatlich)
> Wohnumfeldverbesserungspauschale
> Pflegeberatungsbesuche 

Pflegegrad 2-5: 
> Pflegegeld für Eltern: Höhe ist abhängig vom Pflegegrad (PG):
 PG 2: 332,00 € monatlich
 PG 3: 573,00 € monatlich
 PG 4: 765,00 € monatlich
 PG 5: 947,00 € monatlich
> Pflegesachleistung für ambulante Dienste: Höhe ist abhängig vom Pflegegrad (PG) 
 PG 2: 760,00 € monatlich
 PG 3: 1431,00 € monatlich
 PG 4: 1778,00 € monatlich
 PG 5: 2200,00 € monatlich

> Verhinderungspflege (1612,00 € bzw 2418,00 € jährlich)
> Kurzzeitpflege (1612,00 € bzw. 3224,00 € jährlich)
Kombination von Kurzzeit-und Verhinderungspflege:
ab 1.1.24 für unter 25 jährige mit PG 4 und PG 5: 3386 € jährlich
ab 1.7.25: für alle ab PG 2: 3539 € jährlich

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung Beiträge in die:
> Rentenversicherung
> Unfallversicherung
>


Gern erkläre ich Ihnen die Ansprüche und die einzelnen Begriffe in einem persönlichen Gespräch
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